Ein gutes Backup sichert alle Daten. Genau das kann zum Problem werden, denn was gesichert wird, unterliegt weiterhin dem Datenschutz — auch drei Backup-Generationen später.

Löschkonzept trifft Backup

Die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihr Zweck entfällt. In Backups leben sie trotzdem weiter. Die Lösung liegt nicht darin, keine Backups zu machen, sondern in klaren Aufbewahrungsfristen und dokumentierten Prozessen für Löschbegehren.

Verschlüsselung ist keine Kür

Sicherungen, besonders außer Haus, gehören verschlüsselt. Gerät ein unverschlüsseltes Backup-Medium in falsche Hände, ist das eine meldepflichtige Datenpanne — Verschlüsselung macht aus dem verlorenen Datenträger einen wertlosen Ziegelstein.

Der AVV wird gerne vergessen

Wer Backups in eine Cloud oder zu einem Dienstleister auslagert, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Kein bürokratischer Selbstzweck, sondern die verbindliche Regel, wer was mit den Daten tun darf — und im Streitfall der Nachweis, dass jemand sich Gedanken gemacht hat.

Richtig aufgesetzt ist DSGVO-Konformität kein Bremsklotz, sondern das Nebenprodukt einer ohnehin sauber gebauten Datensicherung.